Vergabe öffentlichen Geldes muss immer gerechtfertigt werden

LA Krumschnabel fordert nachvollziehbare Vergabe aus dem Gemeindeausgleichsfonds

Wenn bei einem Budget von rund € 3 Milliarden ein Betrag von € 95 Millionen pro Jahr von der Landesregierung vergeben werden kann, ohne dass dafür eine Kontrollmöglichkeit des Landtages besteht oder auch nur eine Information der Öffentlichkeit erfolgt, so stellt dies einen ganz offensichtlichen Missstand dar, so LA Andrea Krumschnabel in einer Aussendung.

Der Sinn des Gemeindeausgleichsfonds ist natürlich nicht in Frage zu stellen und es wird auch nicht zu bestreiten sein, dass in sehr weiten

Bereichen das Geld sinnvoll ausgegeben wird, dies ist aber nicht die geringste Rechtfertigung dafür, diese Vergabe ohne jegliche Richtlinie und vorallem ohne jegliche Transparenz durchzuführen.

Wenn das Geld richtig ausgegeben wird, so wird man diese Ausgabe auch rechtfertigen können. Das ständig genannte Argument von der Neidgenossenschaft unter den Gemeinden kann ja auch nur dann schlagend werden, wenn es zu ungerechten Vergaben kommt. Wenn die Gemeinden das Gefühl haben, entsprechend ihrer Finanzkraft, entsprechend der Wichtigkeit ihrer Vorhaben und auch über die Bezirke verteilt ausgewogen Mittel zu erhalten, so wird dies kein Problem darstellen.

Wenn der Landesrechnungshof zu dem Ergebnis gelangt, dass nicht einmal in 10 % der Fälle die Richtlinien für die Vergabe angewendet wurden, so wirft dies ein äußerst schiefes Licht auf die gängige Vergabepraxis. Wer öffentliches Geld verwendet, hat sich auch öffentlich dafür zu rechtfertigen. Diesen Grundsatz darf man unter keinen Umständen außer Acht lassen.

Derzeit hat man den Eindruck, dass die Vergabe aus dem Gemeindeausgleichsfonds schlichtweg nichts anderes darstellt als ein politisches Machtmittel der Tiroler Landesregierung, die praktisch nach Gutdünken Gemeinden unterstützen kann. Der Spruch von Frank Stronach „Wer das Gold hat, hat die Macht“, sollte in der Landespolitik nicht gelten, schon gar nicht dann, wenn es sich nicht um private Gelder derjenigen handelt, die sie vergeben, sondern um Steuergelder, deren Vergabe jederzeit nachprüfbar sein muss. Es genügt nicht, wenn der Landesrechnungshof im Nachhinein feststellt, dass die Vergaben nicht nachvollziehbar sind, sondern hier muss eine ständige Dokumentation und Veröffentlichung stattfinden, sodass auch klar ist, dass die Gemeinden nach ihren Bedürfnissen gerecht behandelt werden.

LA Krumschnabel schließt sich daher der Forderung der Oppositionsparteien an, die Vergabe in einer Transparenz-Datenbank sichtbar zu machen.

LA Andrea Krumschnabel